Duisburg ist eine Stadt mit hohem Ausländeranteil. Gemäß der Wikipedia betrug im Jahr 2006 der Ausländeranteil in Duisburg 16,5 Prozent. Verglichen mit anderen deutschen Großstädten ist dies viel. Essen hat beispielsweise nur einen Ausländeranteil von 11,8 Prozent. Dies hat auch Auswirkungen auf die Arbeit von Steuerberatern in Duisburg. Zwei Beispiele seinen hier exemplarisch genannt.
Der erste Problemfall betrifft das Kindergeld von Ausländern die in Duisburg wohnen. Ein Nicht-EU-Bürger hat Anspruch auf Kindergeld ab sechs Monaten Aufenthalt im Bundesgebiet. Die Leistungen selbst werden unter den gleichen Voraussetzungen wie für einen deutschen Staatsbürger gewährt.
Die Grundlage für einen solchen Kindergeldanspruch bildet das vorläufige Europäische Abkommen über soziale Sicherheit (VEA) vom 11. Dezember 1953. Dieses Abkommen ist englisch- und französischsprachig verfasst, so dass sich bei der Übersetzung Zweifel ergeben haben. Hieraus erwachsen für einen Steuerberater gewisse Unklarheiten.
Es ging es insbesondere um die Begriffe „reside“ oder „résider“, die mit „wohnen“ in der deutschen Fassung übersetzt wurden. Mit „wohnen“ ist aber nicht nur der Aufenthalt in einer eigenen Wohnung gemeint. Vielmehr bedeutet dies auch „gewöhnlicher Aufenthalt“ und gilt zum Beispiel auch für die Unterbringung in einem Übergangswohnheim.
Ein Duisburger Steuerberater muss in diesem Fall beachten, dass ein Ausländer schon im Übergangswohnheim einen Anspruch auf Kindergeld haben könnte.
Unterhaltszahlungen an im Ausland lebende Angehörige
Ein weiterer steuerlich relevanter Punkt, den Steuerberater beachten müssen, ergibt sich aus dem Sonderausgabenabzug für Unterhaltszahlungen an im Ausland lebende Angehörige.
Voraussetzung für den Abzug von Unterhaltsaufwendungen an unterhaltsberechtigte Personen ist deren Bedürftigkeit. Eine solche kann nicht unbedingt unterstellt werden. Es besteht die widerlegbare Vermutung, dass unter bestimmten Voraussetzungen keine Bedürftigkeit vorliegt. Hier muss der Steuerberater die Bedürftigkeit gegenüber dem Finanzamt nachweisen.
Dieses Problem wird deutlich bei Angehörigen im Ausland, die im Bereich der Landwirtschaft tätig sind. Die Einkünfte aus einer land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit in anderen Staaten werden nach anderen Grundsätzen ermittelt als in der Bundesrepublik. Damit sind die Angaben in einer Unterhaltsbescheinigung einer ausländischen Behörde nicht unbedingt geeignet, um eine Bedürftigkeit gegenüber dem Finanzamt Duisburg nachzuweisen. Es bedarf weiterer Ermittlungen und Nachweise durch den Steuerberater, um die Höhe der tatsächlichen Einkünfte beurteilen zu können.
Neben den hier angeführten Beispielen gibt es viele weitere steuerlich relevante Sonderfälle, die eine kompetente Steuerberatung erforderlich machen.
Ihr Steuerberater in Duisburg
Heinz Josef Potthast
Wer in Duisburg einen Hund besitzt oder aufnimmt, ist nach der Satzung der Stadt verpflichtet, diesen umgehend beim Amt für Rechnungswesen und Steuern anzumelden.
Nach der Hundesteuer-Anmeldung erhält der Hundehalter einen Hundesteuerbescheid zusammen mit der zugehörigen Hundemarke (nur alle drei Jahre).
Die Hundesteuer beträgt für einen Hund 132 € jährlich; bei vierteljährlicher Zahlweise ergibt sich ein Zahlbetrag von 33 € pro Quartal. Bei zwei Hunden erhöht sich die Hundesteuer auf 168 € pro Hund und Jahr (bzw. 42 € vierteljährlich). Ab dem dritten Hund werden pro Hund 192 € jährlich (bzw. 48 € vierteljährlich) fällig. Eine Kampfhundesteuer wie in anderen Städten gibt es in Duisburg nicht.
Veröffentlicht unter Hundesteuer
|
Verschlagwortet mit Anmeldung, Hundemarke, Kampfhunde
|
Die Grundsteuer und die Gewerbesteuer sind Realsteuern, über deren Höhe die Gemeinden entscheiden. Damit kann eine Gemeinde bis zu einem gewissen Grad die Höhe des Steueraufkommens selbst beeinflussen.
Zu unterscheiden ist zwischen der Grundsteuer A, die für landwirtschaftliche Grundstücke gilt, und der Grundsteuer B, die für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude erhoben wird. Ausgangspnkt für die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ist der Einheitswert, der vom zuständigen Finanzamt festgestellt wird. Multipliziert man den Einheitswert mit der Grundsteuermesszahl, die ie nach Grundstücksart und Bundesland zwischen 2,6 ‰ und 10 ‰ schwankt, erhält man den Grundsteuermessbetrag. Der Grundsteuermessbetrag ist mit dem Hebesatz der Gemeinde, der vom Gemeinderat festgesetzt wird, zu multiplizieren, um schließlich den Betrag der Grundsteuer zu erhalten.
In Duisburg und Umgebung gelten derzeit folgende Hebesätze (jeweils Grundsteuer A / Grundsteuer B):
Duisburg Stadt 260 /500
Oberhausen 250 / 530
Mülheim a.d. Ruhr 230 / 530
Bochum 250 / 525
Essen 255 / 590
Auch wenn zwischen den Hebesätzen im Großraum Duisburg nicht sehr große Unterschiede bestehen, besteht für die Gemeinden ein gewisser Gestaltungsspielraum, um Zuzüge in die Gemeinde zu steuern.
In der Stadt Duisburg gibt es drei Finanzämter:
- Finanzamt Duisburg-West
- Finanzamt Duisburg-Süd
- Finanzamt Duisburg-Hamborn
Den Geschäftsverteilungsplan des Finanzamts Duisburg- West finden Sie auf der Webseite die Finanzamts. Ebenso im Internet finden Sie die Geschäftsverteilungspläne des Finanzamts Duisburg-Süd und Duisburg-Hamborn.
Die räumliche Zuständigkeit des jeweiligen Finanatms nach Postleitzahlen geordnet ist leicht auf der Webseite von Finanzamt24 zu ermitteln.
Die Gewerbesteuer ist einer der wenigen Steuerarten, deren Höhe durch die Festlegung der Hebesätze im Einflussbereich der Gemeinden liegen. Ihre wirtschaftliche Bedeutung ist steigend und beeinflusst wesentlich die Standortentscheidung von Unternehmen. Damit Sie dieses Kriterium in Ihre Planungen besser einbeziehen können, dürfen wir Ihnen hier kurz die wichtigsten Gewerbesteuer-Hebesätze für den Duisburg und seine Nachbarorte geben:
- Duisburg 490
- Oberhausen 490
- Mülheim a.d. Ruhr 470
- Essen 470
- Moers 460
- Krefeld 440
- Ratingen 400
Die Hebesätze in Duisburg und seinen Nachbarorten liegen nicht sehr weit auseinander – der (höchste) Hebesatz der Stadt Duisburg liegt nur um 90 Prozentpunkte höher als in Ratingen -, so dass im engeren Umkreis ein Standortpolitik nur sehr beschränkt möglich ist. Bei juristischen Personen, die nicht in den Genuss eines Freibetrags kommen bzw. keine Anrechung gemäß § 35 EStG kennen, sollte der Gewerbesteuer-Hebesatz aber dennoch einen nicht zu vernachlässigenden Faktor bei Standortentscheidungen bilden.
Das vorliegende Blog soll steuerliche Fachinformationen kommentieren und vermitteln, insbesondere solche mit einem Bezug zu Duisburg und Umgebung. Duisburger Steuerberater laden wir ein, sich mit eigenen Beiträgen zu beteiligen. Selbstverständlich können sie den Beitrag werbewirksam mit Ihrer Kanzlei-Homepage verlinken.
Die Redaktion
Veröffentlicht unter Allgemein
|
Verschlagwortet mit Blog, Fachinformationen, Kanzlei-Homepage
|