Hundesteuer in der Stadt Duisburg

Wer in Duisburg einen Hund besitzt oder aufnimmt, ist nach der Satzung der Stadt verpflichtet, diesen umgehend beim Amt für Rechnungswesen und Steuern anzumelden.

Nach der Hundesteuer-Anmeldung erhält der Hundehalter einen Hundesteuerbescheid zusammen mit der zugehörigen Hundemarke (nur alle drei Jahre).

Die Hundesteuer beträgt für einen Hund 132 € jährlich; bei vierteljährlicher Zahlweise ergibt sich ein Zahlbetrag von 33 € pro Quartal. Bei zwei Hunden erhöht sich die Hundesteuer auf 168 € pro Hund und Jahr (bzw. 42 € vierteljährlich). Ab dem dritten Hund werden pro Hund 192 € jährlich (bzw. 48 € vierteljährlich) fällig. Eine Kampfhundesteuer wie in anderen Städten gibt es in Duisburg nicht.

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