Wer in Duisburg einen Hund besitzt oder aufnimmt, ist nach der Satzung der Stadt verpflichtet, diesen umgehend beim Amt für Rechnungswesen und Steuern anzumelden.
Nach der Hundesteuer-Anmeldung erhält der Hundehalter einen Hundesteuerbescheid zusammen mit der zugehörigen Hundemarke (nur alle drei Jahre).
Die Hundesteuer beträgt für einen Hund 132 € jährlich; bei vierteljährlicher Zahlweise ergibt sich ein Zahlbetrag von 33 € pro Quartal. Bei zwei Hunden erhöht sich die Hundesteuer auf 168 € pro Hund und Jahr (bzw. 42 € vierteljährlich). Ab dem dritten Hund werden pro Hund 192 € jährlich (bzw. 48 € vierteljährlich) fällig. Eine Kampfhundesteuer wie in anderen Städten gibt es in Duisburg nicht.